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Aus den Vorträgen im Club
MaRisk - die neuen Anforderungen der Bankenaufsicht



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Dezember 2005 die „Mindestan-forderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" veröffentlicht, die von allen Kreditinstituten in Deutschland bis spätestens zum 01.01.2008 umzusetzen waren.
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Durch die neuen MaRisk werden die bisherigen Mindestanforderungen der BaFin an das Handels-geschäft (MaH), an die Interne Revision (MaIR) und an das Kreditgeschäft (MaK) zusammengefasst, modernisiert und ersetzt. Neue Anforderungen gibt es an die Risikostrategie und die Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute. Erweitert wurde der Katalog der Risiken um das Zinsänderungsrisiko, das Liquiditätsrisiko und das Operationelle Risiko. |
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Montag, 21. Juli 2008/web176
Letzte Änderung: 06.08.08/web176
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